SACHVERSTÄNDIGENWESEN ( hier : Kurzberatung )                                                                                      home.gif (1683 Byte)zurück zur Leitseite

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   Eingebettet in unser vierteiliges Konfliktbewältigungs-Konzept bieten wir Unternehmungen wie auch dem rat- bzw. hilfesuchenden und möglicherweise bereits geschädigten Computer-Anwender (hard-/softwarespezifisch) einen sachkundigen Gegenpol als angemessene Alternative zu dem massiven Spezialwissen der Systemanbieter an.

   Dieses Konzept stellt in seinen beiden ersten Phasen den Präventivgedanken in den Vordergrund seiner inhaltlichen Überlegungen, dass vor einer nicht immer zu umgehenden prozessualen Auseinandersetzung zunächst alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen, gütlichen Klärung auszuschöpfen sein sollten.1)  Erst danach sollte das Instrumentarium der aufwendigen Expertise des Privat- oder Gerichtsgutachtens2) im Zusammenhang mit einer Klageerhebung herangezogen werden.

   Sollten Sie sich zunächst lediglich "schlau" machen wollen, wie Sie am Besten Ihre Problemlösung angehen könnten - wir bieten Ihnen kostenfrei telefonische Kurzberatung an - wählen Sie untenstehende Nummer (dafür zahlen Sie lediglich die normalen Fernsprechgebühren ).

   Eine Einschränkung: diese Kurzberatung kann sich nur im Rahmen eines Vorgespräches bewegen - und selbstverständlich ohne diesseits nicht statthafter Rechtsberatung, wobei absolute Diskretion selbstverständlich diesseits zugesagt wird.

Vielleicht lesen Sie vorab :  "Der Gang zum Rechtsanwalt..." 

oder  "Mängel in Computer-Anwendungssystemen"

 

 

 

 

 

 

1)

"Me|di|a|ti|on, die; - Vermittlung zwischen Streitenden"
Quelle: © 2000 Dudenverlag.

2)

"Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel .
In der Form tritt ein Gutachten als verbindliche (z.B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf.
Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird durch Akkreditierung des Gutachters durch ein vertrauenswürdiges Verfahren der Zertifizierung mit der für die Fragestellung oder das Ziel erforderlichen Allgemeingültigkeit erreicht."
Quelle:  http://de.freeglossary.com/

 

 

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