SACHVERSTÄNDIGENWESEN
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Außergerichtliche Einigung anstreben
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Der Gang zum Rechtsanwalt hält Herbert
Pöhls
Dr.-Ing. Herbert Pöhls ist Sachverständiger für
Quelle: Computerwoche Nr. 18 3. Mai 1996, Seite 44 |
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Der vorbeugenden außergerichtlichen Konfliktbewältigung ist fast immer Vorrang vor einer juristischen Klärung der Sach- oder Organisationsschäden an IT-Systemen zu geben. Auch wenn dann doch prozessiert wird, bleibt die Verbesserung des streitigen IT-Systems die wichtigste Aufgabe. Sollte sich hier nichts Entscheidendes erreichen lassen, maß an die komplette Ablösung der Installation und damit an praktikable Alternativen gedacht werden. Viren, Hacker und Raubkopien sowie die Schäden, die sie anrichten, stehen, nicht zuletzt durch ihre Medienpräsenz, im öffentlichen Blickfeld. Defekte und Einbußen durch legal und regulär genutzte, aber mangelhafte Informations- und Kommunikationssysteme werden dagegen in der Regel verschwiegen. Ganz besonders gilt das in der frühen, noch entwicklungsbezogenen Phase einer Systemeinführung. Pfusch, der durch Überforderung, Zeitdruck und Unvermögen verursacht ist, kommt in der fachlichen Diskussion zu kurz. Dabei ist bittere Realität, daß trotz leistungsfähiger Instrumente die DV häufig die erhofften Arbeitserleichterungen und Rationalisierungseffekte nicht erbringt. Strategische Kosten- und Wettbewerbsvorgaben der Unternehmensleitungen werden nicht selten in einem Ausmaß verfehlt, das den Begriff Geschäftsschädigung rechtfertigt. Extrem hinderlich für eine erfolgreiche Systemeinführung sind verfrühte Installations- und Vertriebsfreigaben. Kostbare Zeit geht mit der Fehlersuche und -beseitigung verloren. Zeitdruck und |
leichtfertige Terminzusagen zwingen zu ungeordnetem Handeln, so daß Verantwortlichkeiten im nachhinein nicht mehr klar erkennbar sind. Lehrgeld bei der verspäteten Beseitigung von, Mängeln zu zahlen gehört noch zu den kleineren Übeln. Schlimmer ist es, wenn die Schwächen der neuen DV trotz organisatorischen, personellen und geldlichen Mehraufwands überhaupt nicht zu beheben sind. Selbst der sachkundige Anwender wird bei vermeintlichen oder tatsächlichen Systemmängeln vom Hersteller häufig allein gelassen. Eine unabhängige, in dringenden Fällen sofortige Beratung kann er vorn Systemlieferanten nur bedingt erwarten. Was ist also in tun, wenn Systeminstabilitäten vorhanden, die Mängel aber von den Beteiligten nicht frühzeitig erkannt wurden oder der Lieferant sie abstreitet? Immer mehr Anwender setzen sich gegen die von ihnen beauftragten DV-Anbieter durch Klageerhebung bei Gericht zur Wehr. Was liegt näher, als nach wiederholten gütlichen Aufforderungen eine Klärung über den ordentlichen Rechtsweg anzustreben? Auf Dauer uneinsichtige und unfähige Hersteller lassen ihren Kunden kaum einen anderen Ausweg aus der Misere. Freilich liegt der Fehler nicht immer bei den Lieferanten. Manchen Klagen liegen auch bloße Kaufreue oder sogar unlautere Motive wie pure Zahlungsunlust zugrunde. Der eine oder andere Käufer macht sich Hoffnungen, auch mit einem sachlich schwach oder gar nicht begründeten Klagebegehren durchdringen zu können. Die Neigung der Käufer, ab einer bestimmten Situation ohne Rücksicht auf Verluste gegen ihre Lieferanten zu prozessieren, führt zu immer mehr einschlägigen Verfahren.
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Empfehlen kann man den Klageweg jedoch nur dem, der wirklich im Recht ist - und auch dann nicht immer. Zu berücksichtige ist nämlich die Situation der Gerichte. Die Prozeßbeteiligten erwarten von juristisch ausgebildeten Dritten, komplizierte technische Fragen und Meinungsverschiedenheiten zu klären. Die Richter sind per definitionem unparteiisch, aber nicht unbedingt sachkundig, die beteiligten Anwälte vielleicht sachkundig, aber nicht unparteiisch; vom Gericht hinzugezogene unabhängige Experten müssen sich gerade bei komplizierten Fragen eine einzige Meinung bilden, obwohl mehrere mit guten Argumenten vertretbar wären. Als Folge alledem repräsentiert das Urteil oft nicht den realen Stand in der technischen beziehungsweise organisatorischen Sache. Der Gang zum Gericht hält betreffende Projekt mit Sicherheit auf. Selbst ein gewonnener Prozeß führt ja noch lange nicht zu einem einsatzfähigen Anwendungssystem. Was bleibt zu tun? Dem zugegebenermaßen nicht immer vermeidbaren Weg, der durch eine gerichtliche Klageerhebung beschritten wird, ist Konfliktbewältigungskonzept vorzuschalten oder wenigstens prozeßflankierend beizustellen. Es setzt sich ans verschiedenen Phasen zusammen: Dissensformulierung, Revisionsanalyse, institutionelle Phase und Restauration/Rückabwicklung. Priorität hat also der Präventions-gedanke. So kann ein bereits vor oder unmittelbar nach der Erstinstallation latent vorhandenes Konfliktpotential frühzeitig kanalisiert und unter Umständen im Sinne des erwünschten Projektfortschritts vielleicht noch mit beiden Parteien gemeinsam gemildert werden. |
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